Information zur Aufnahme in den VSA Gießen

  1. Im VSA Gießen kann jeder aktives Mitglied werden, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
  2. Es besteht die Möglichkeit dem VSA Gießen als passives, aktives  Mitglied oder der Jugendgruppe beizutreten.
  3. Der/die Antragssteller/in müssen im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein und die Sportfischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese sind als Kopie dem VSA Gießen nach Aufforderung vorzulegen.
  4. Der Aufnahmeantrag (liegt als Datei vor und kann heruntergeladen werden) muss vollständig aus- gefüllt und unterschrieben beim VSA Gießen eingereicht werden.
  5. Der Antragsteller/in muss über ein entsprechend belastbares Konto verfügen, für das dem VSA Gießen bei Aufnahme eine Einzugsermächtigung zu erteilen ist. Bei einer Mitgliedschaft in der Jugendgruppe durch den/die Erziehungsberechtigte/n.
  6. Nach Einzug der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages (jedoch erst nach Ablauf der Rück- buchungsfrist) erhält der/die Antragsteller/in die Angelerlaubnis und die jeweils gültige Vereinssatzung ausgehändigt. Erst jetzt beginnt die Mitgliedschaft im Verein.
  7. Nach der Anhörung der Antragsteller/in, zu der gesondert eingeladen wird, entscheidet der Vorstand abschließend über eine Aufnahme.

Zum Aufnahmeantrag -> KLICK

Sollten Sie Interesse an eine Mitgliedschaft im VSA Gießen haben, so schauen Sie sich auf unserer Homepage einmal unsere Gewässer an oder nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, wir beantworten gerne Ihre Fragen.